Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der customQuake GmbH
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der customQuake GmbH als Auftragnehmer und dem Kunden der customQuake GmbH als Auftraggeber.
1.2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn eine Dienstleistung des Auftragnehmers schriftlich oder durch digitale Bestätigung (Freigabe im Online-Projektsteuerungswerkzeug „projects“, ersatzweise auch per E-Mail) durch den Auftraggeber bestätigt wird.
1.3. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Geschäftsvorgänge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, auch wenn dort nicht explizit auf diese AGB verwiesen wird.
1.4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur dann nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben. Vereinbarte Änderungen an den AGB des Auftragnehmers sind nur in schriftlicher Form wirksam.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
2.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
2.2. Eine stillschweigende Anerkennung der AGB und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, z.B. durch eine Gegenbestätigung unter Hinweis auf anderslautende AGB bzw. Einkaufsbedingungen, findet, auch bei unterlassenem Widerspruch seitens des Auftragnehmers, nicht statt.
3. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrecht
3.1. Vom Auftragnehmer gelieferte Arbeitsergebnisse (Konzepte, Präsentationen, Software u.ä.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.
3.3. Der Auftragnehmer behält das Recht, solche Leistungen des Auftragnehmers, wie z.B. Konzepte, Ideen, Architekturen, Entwürfe und deren Umsetzung für andere Projekte weiterzuverwenden, es sei denn, es ist vereinbart, dass diese Leistungen des Auftragnehmers exklusiv für den Auftraggeber erbracht worden sind, wozu die Einzelheiten in der jeweiligen Exklusivvereinbarung festzulegen sind.
4. Gewährleistung
4.1. Bei einer fristgerechten und berechtigten Beanstandung durch den Auftraggeber an einem Arbeitsergebnis des Auftragnehmers, hat dieser die Wahl, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Bei zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen kann der Auftraggeber die Vergütung des Auftragnehmers mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
4.2. Wird seitens des Auftraggebers kein Gebrauch von seinem Recht auf Nachbesserung oder Preisminderung gemacht, steht es dem Auftragnehmer frei, seinerseits vom Vertrag zurückzutreten.
4.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate nach Übergabe des Arbeitsergebnisses.
4.4. Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt.
4.5. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich in Form eines sogenannten Ticketeintrags im Projektmanagementsystem des Auftragnehmers erfolgt.
5. Lizenzgebühren
5.1. Anfallende Lizenzgebühren bzgl. durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers fremdbezogenen Materials für jede Art von Ton-, Bild- und Gestaltungsmaterial wie etwa Schriftarten oder Software, werden dem Auftraggeber ohne Aufpreis in der Höhe weiter berechnet.
5.2. Lizenz und Nutzungsrechte gehen mit dem Kauf an den Auftraggeber über.
5.3. Der Auftraggeber ist bei eigenständiger Weiternutzung von solchem lizenzbehaftetem Material, z.B. durch Verwendung in anderen Publikationen oder Nutzung in anderem Kontext, verpflichtet, die Lizenzgebühren direkt an den Lizenzgeber abzuführen.
6. Haftungsbeschränkung
6.1. Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist bei einfach fahrlässigen Vertragspflichtverletzungen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
6.4. Diese Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.
6.5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6.6. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Verlust der Arbeitsergebnisse nach Übergabe.
6.7. Dem Auftraggeber obliegt die Prüfung der zur Veröffentlichung vorgesehenen Arbeitsergebnisse hinsichtlich branchenspezifischer Wettbewerbsbestimmungen.
6.8. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche oder andere gesetzliche Bestimmungen der vom Auftraggeber in die Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers publizierten Inhalte.
7. Zahlungskonditionen
7.1. Erbrachte Teilleistungen können vom Auftragnehmer nach Fertigstellung abgerechnet werden.
7.2. Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen.
7.3. Jede Rechnung ist zwei Wochen nach Eingang beim Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen. Das Zurückhalten von Zahlungen und Aufrechnen von Verbindlichkeiten mit Gegenansprüchen seitens des Auftraggebers ist nur statthaft, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden bzw. unstreitig sind.
7.4. Möchte der Auftraggeber aus nachvollziehbaren Gründen eine laufende Beauftragung abbrechen, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten nach tatsächlichem Aufwand ersetzen. Gleiches gilt, wenn zunächst nur Vorarbeiten (Konzepte, Evaluationen, Prototypen, Schnittstellen, Designs o.ä.) eines eigentlich umfangreicheren Projekts beauftragt wurden.
7.5. Erfolgt eine Auftragserteilung nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Vorlage des Angebots, hat der Auftragnehmer mit der Auftragserteilung das Recht zur Nachkalkulation. Werden vom Auftraggeber zur gelieferten Leistung zusätzliche Alternativen oder Änderungen gewünscht, wird diese Zusatzleistung nach Umfang und Aufwand gesondert berechnet. Alle angegebenen Preise verstehen sich immer zuzüglich der jeweilig geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
8. Gerichtsstand
Alle vertraglichen Bestimmungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für eventuelle Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen, ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Auftragnehmer seinen Sitz hat.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
10.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, im Falle von Lücken diejenige Bestimmung, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man diese Angelegenheit von vornherein bedacht.
Hamburg, den 18.1.2016